AGB

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I.   Angebote, Vertragsschluß

1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Lieferungen mit bzw. an Unternehmen (B2B).  Den Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Soweit sich unsere Geschäftsbedingungen mit den Bedingungen des Käufers decken, gelten die sich deckenden Klauseln.

2) Angebote sind freibleibend. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung, tatsächliche Lieferung oder Berechnung maßgebend.

3)      Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

II.   Lieferung

1) Lieferfrist, Nachfrist: Lieferfristen sind nur nach unseren ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung bindend. Sie sind eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf bzw. bis zu diesem vereinbarten Tage Versandbereitschaft angezeigt haben. Die Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen berechtigen den Käufer erst dann zur Geltendmachung der ihm zustehende Rechte, wenn er uns eine Nachfrist gem. § 326 BGB von mindestens 10 Arbeitstagen gewährt hat. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs eines Mahnschreibens bei uns.

2) Selbstbelieferungsvorbehalt: Bei Geschäften mit Kaufleuten i. S. v. § 24 AGB-G gilt: Bei nicht richtiger oder rechtzeitiger Selbstlieferung an uns werden wir von unserer Leistungspflicht frei. Dies gilt insbesondere, wenn wir mit dem Käufer einen bestimmten Liefertermin vereinbart haben.

3) Höhere Gewalt: Ergebnisse höherer Gewalt berechtigen uns – auch innerhalb eines Verzuges – die Lieferung oder Ausführung um die Dauer der Behinderung und einer angemessen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ist die Lieferung oder Ausführung durch den vorgenannten Umstand unmöglich oder unzumutbar, können wir vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, Rohstoff- und Energiemangel, Feuer, erhebliche Störungen des Betriebes oder des Transportes und sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände gleich, die uns die Lieferung oder Ausführung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, und zwar einerlei, ob die Umstände bei uns, unserem Vorlieferanten oder einem seiner Unterlieferanten eintreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

4) Teillieferung: Wir sind zur Teillieferung berechtigt, es sei denn, daß die Teillieferung für den Käufer objektiv kein Interesse hat oder für ihn nicht zumutbar ist. Bei nicht berechtigter Teillieferung bleiben die Rechte des Käufers aus Verzug oder Unmöglichkeit der Leistung unberührt. Die Bestimmungen zur Haftungsbeschränkung nach Ziffer VI. (Haftungsbegrenzung) sind jedoch anzuwenden.

III.   Gefahrübergang und Versendung

1) Erfüllungsort für die Leistung ist unser Versandlager in Haselünne. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder eine andere den Transport ausführende Person – auch eigene Mitarbeiter – auf den Käufer über, jedoch spätestens mit dem Verlassen unseres Betriebes. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die beim Käufer liegen, erfolgt der Gefahrenübergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Besteller

2) Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber der Transportperson innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen.

3) Wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, trägt der Käufer die Versandkosten. Verpackung wird, soweit es sich um Glas oder einfache Kartonverpackung handelt nicht berechnet.

4) Eine Versicherung der Sendung gegen Transportschäden erfolgt nur, wenn der Käufer dies schriftlich wünscht und die Kosten der Versicherung übernimmt.

IV.   Preise, Zahlung, Vorkasse

1) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten im Sinne von § 24 AGB-Gesetz behalten wir uns das Recht vor, frühestens nach Ablauf von 8 Wochen ab Vertragsabschluß unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostenerhöhungen eintreten, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen oder Preissteigerungen bei Vorprodukten – bei importierter Ware auch geänderte Devisenkurse. Die Änderung öffentlicher Abgaben nach Vertragsschluß – insbesondere die Zölle, der Branntweinsteuer oder der DSD – führen zu entsprechenden Anpassungen. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe hinzu.

2) Zahlungen sind direkt an uns und sofort Netto-Kasse zu leisten. Wechsel werden nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Zustimmung angenommen.

3) Unsere Forderungen werden unabhängig von ihrer vereinbarten Fälligkeit und von der Laufzeit hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht in allen Teilen eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischem Ermessen eine Kreditwürdigung des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen. Wir sind dann auch berechtigt, unbeschadet weitgehender gesetzliche Rechte, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen auszuführen oder angemessene Sicherheit zu fordern oder vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4) Wir können eingehende Zahlungen nach freier Wahl auf einzelne von mehreren uns zustehenden Forderungen verrechnen. Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit Verzugszinsen mit 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz bzw. den entsprechenden Leitzinssatz im Rahmen der Währungsumstellung auf den Euro berechnet. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts berechtigt, bankübliche Fälligkeitszinsen, mindestens jedoch 2% über dem Bundesdiskontsatz bzw. den entsprechenden Leitzinssatz im Rahmen der Währungsumstellung auf den Euro zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens gegen Nachweis bleibt vorbehalten.

5) Der Käufer kann gegen unsere Zahlungsforderung nur mit Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, die wir nicht bestreiten oder die rechtskräftig festgestellt sind.

6) Die Parteien sind sich darüber einig, daß alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen als in Euro vereinbart gelten.

V.   Gewährleistung

1) Mängelrügen des Käufers hinsichtlich offensichtlicher Mängel können nur innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich oder fernschriftlich bei uns angezeigt werden. Versteckte Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht zu rügen. Soweit der Käufer eine Person i. S. von § 24 AGB-Gesetz (Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts usw.) ist, kann er versteckte Mängel nur innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung rügen. Wird die Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Vorschriften der §§ 377, 378 HGB werden durch die vorstehenden Klauseln nicht berührt.

2) Bei einer begründeten Mängelrüge sind wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessen Frist, die die Zeit für die Beschaffung der Ware vom Lieferanten berücksichtigt, berechtigt. Sofern die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zum Erfolg führt oder in angemessener Frist nicht ausgeführt wird, kann der Käufer eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

3) Beanstandete Ware darf nur mit unserer Genehmigung zurückgesandt werden oder wenn wir den Gewährleistungsanspruch anerkennen.

4) Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren gemäß §§ 477, 478 BGB innerhalb von sechs Monaten ab Ablieferung an den Käufer.

VI.   Haftungsbegrenzung

1) Wir haften für Schaden aus unerlaubter Handlung, Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung, Unmöglichkeit der Leistungserbringen oder aus Verzug nur dann, wenn diese durch ein Verhalten unserer vertretungsberechtigten Personen oder unserer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden, unbeschadet der Regelung nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB. Dies gilt auch gegenüber Schadensersatzansprüchen auf Ersatz mittelbarer und / oder Folgeschäden. Der Haftungsabschluß besteht nicht bei einem anfänglichen Unvermögen zur Vertragserfüllung oder bei Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten (Kardinalpflichten) oder bei einer verschuldensunabhängigen Haftung, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkung besteht nicht, soweit eine Zusicherung nach §§ 463, 480 Abs. 2, 635 BGB von unserer Seite den Schutz des Käufers vor Mangelfolgeschäden bezweckt.

2) Soweit wir unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt haben, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

VII.   Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung

1) Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unserer Forderungen, einschließlich des zu unseren Gunsten bestehenden Saldos bei laufender Rechnung, unser Eigentum. Bei Hereinnahme von Schecks bleibt die Ware unser Eigentum bis zur Einlösung.

2) Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Käufer nicht gestatten. Bei einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte sind wir unverzüglich zu benachrichtigen und bei der Verfolgung unserer Rechte zu unterstützen.

3) Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser jetzt zur Sicherheit an uns ab. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung im ordentlichen Geschäftsgang ermächtigt.

4) Wir werden die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben, wenn der Wert der uns gewährten Sicherheiten unserer Forderungen um mehr als 15% übersteigt.

5) Der verlängerte Eigentumsvorbehalt gilt als vereinbart.

VIII.   Rücktrittsrecht, Verwertung

1) Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Wirtschaftslage des Käufers insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Einleitung von Vergleichs- oder Konkursverfahren erlischt die dem Käufer erteilte Einzugsermächtigung. In diesem Falle sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

2) Im Verzugsfall können wir nach Setzung einer Nachfrist und nach Versäumung dieser Frist durch den Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung und Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen.

3) Kosten der Abholung und der Verwertung der Vorbehaltsware hat uns der Käufer zu ersetzen. Er hat uns über die noch vorhandene Vorbehaltsware eine detaillierte Aufstellung zuzusenden, ebenso auch eine Aufstellung über die Drittschuldner der an uns abgetretenen Forderungen. Unabhängig davon sind wir jeder Zeit berechtigt, beim Käufer entsprechende Feststellungen zur Wahrung unserer Rechte vorzunehmen, insbesondere Lagerräume und Ladenräume zu betreten, sowie alle erforderlichen Unterlagen und Bücher einzusehen.

4) Bei der Rücknahme der Vorbehaltsware sind wir nach Anordnung einer einwöchigen Frist berechtigt, die Ware durch freihändigen Verkauf bestmöglich und unter Wahrung unserer Schadensminderungspflicht zu verwerten. Kann unser Verwertungsinteresse nur unter Beeinträchtigung der Interessen des Käufers bestmöglich gewahrt werden, treten letztere zurück. Aus einer möglichen Rechtsverletzung kann der Käufer keine Rechte herleiten. Der Erlös wird nach Abzug der entstandenen Kosten auf die Verbindlichkeiten des Käufers angerechnet, ein etwaiger Überschuß ausgezahlt.

IX.   Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

1) Gerichtsstand ist, wenn der Käufer eine Person i. S. von § 24 Abs. 1 AGB-G (Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts usw.) ist, bei den für Haselünne zuständigen Gerichten oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Käufers. Der  Käufer, der nicht Vollkaufmann ist, kann an diesem Gerichtsstand verklagt werden, wenn er keinen inländischen Wohnsitz oder Aufenthalt hat oder ein solcher bei Klageerhebung nicht bekannt ist.

2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (deutsches BGB sowie HGB) unter Ausschluß des Einheitlichen Kaufgesetzes, und zwar auch dann, wenn der Käufer seinen Sitz im Ausland hat

3) Der Käufer ist damit einverstanden, daß die zur Auftragsbearbeitung notwendigen Angaben in unserer EDV gespeichert werden.



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